Das Konditorenhandwerk zählt zum Lebensmittelhandwerk und zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Die bestandene Meisterprüfung ist Voraussetzung, um selbständig das Konditorenhandwerk in einer Konditorei oder einem Konditorei-Café auszuüben.
Der Deutsche Konditorenbund leistet als Bundesinnungsverband die Berufsorganisation des Konditorenhandwerks.
Zu den Leistungen zählen die Vertretung des Konditorenhandwerks als Selbstverwaltungsorganisation gegenüber der öffentlichen Hand und gesellschaftlichen Gruppen, sowie spezielle Serviceleistungen für angeschlossene Betriebe.